Was ist das Entgeltrahmenabkommen (ERA) in der Metall- und Elektroindustrie?
Das Entgeltrahmenabkommen (ERA) ist ein tarifvertragliches Instrument, das in der Metall- und Elektroindustrie in Deutschland Anwendung findet. Es wurde entwickelt, um eine einheitliche und transparente Struktur für die Vergütung der Beschäftigten in dieser Branche zu schaffen.
Das ERA basiert auf einem Punktesystem, das die verschiedenen Tätigkeiten in der Metall- und Elektroindustrie bewertet. Jede Tätigkeit wird anhand von Kriterien wie Qualifikation, Verantwortungsbereich und Komplexität in eine bestimmte Entgeltgruppe eingeordnet. Dabei stehen höhere Entgeltgruppen für anspruchsvollere und höher qualifizierte Tätigkeiten.
Die Bewertung erfolgt durch eine Kommission, die aus Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften besteht. Diese Kommission legt die Kriterien für die Eingruppierung fest und überwacht die Einhaltung des ERA.
Das ERA ermöglicht eine flexible Gestaltung der Entgelte innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe. Innerhalb einer Entgeltgruppe können die Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuelle Vereinbarungen über das konkrete Gehalt treffen, basierend auf Faktoren wie Berufserfahrung, Leistung und betrieblichen Vereinbarungen.
Das Entgeltrahmenabkommen hat den Vorteil, dass es Transparenz und Fairness bei der Entlohnung gewährleistet. Es stellt sicher, dass ähnliche Tätigkeiten gleichwertig entlohnt werden und bietet zugleich Spielraum für individuelle Gehaltsverhandlungen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bestimmungen des ERA je nach Tarifvertrag und Region variieren können. Daher sollten die jeweiligen Tarifverträge und Vereinbarungen in der Metall- und Elektroindustrie konsultiert werden, um die spezifischen Regelungen und Bestimmungen zu erfahren.
Welche Niveaubeispiele gibt es im ERA?
Im Entgeltrahmenabkommen (ERA) der Metall- und Elektroindustrie gibt es verschiedene Entgeltgruppen, die den unterschiedlichen Tätigkeiten und Qualifikationen entsprechend zugeordnet sind. Hier sind einige Niveaubeispiele:
- Entgeltgruppe 1: Einfache und angelernte Tätigkeiten ohne formalen Berufsabschluss, z.B. Helfer in der Produktion, Lagerarbeiter.
- Entgeltgruppe 4: Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung, z.B. Industriemechaniker, Elektroniker, Schlosser.
- Entgeltgruppe 7: Techniker oder Meister mit erweiterten Fachkenntnissen und Verantwortungsbereich, z.B. Techniker für Qualitätssicherung, Meister im Maschinenbau.
- Entgeltgruppe 9: Ingenieure mit abgeschlossenem Hochschulstudium oder vergleichbare Qualifikation, z.B. Entwicklungsingenieure, Konstrukteure.
- Entgeltgruppe 12: Führungskräfte oder Experten mit langjähriger Berufserfahrung und hoher Verantwortung, z.B. Abteilungsleiter, Projektleiter, erfahrene Spezialisten.
Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur einige Beispiele für Entgeltgruppen in der Metall- und Elektroindustrie sind und dass die genauen Entgeltgruppen und deren Zuordnung in den Tarifverträgen der jeweiligen Region und Unternehmen festgelegt werden. Die Beschreibung der Tätigkeiten und Anforderungen für jede Entgeltgruppe kann ebenfalls variieren.