Betriebsprüfung: Pflicht zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung

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Bereits seit dem Jahr 2014 wird die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) bei Arbeitgeberprüfungen der Rentenversicherungsträger eingesetzt. Seit dem 1. Januar 2023 besteht nun die Verpflichtung, die für die Betriebsprüfung notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Auf Antrag können sich Arbeitgeber aber bis zum 31. Dezember 2026 davon befreien lassen.

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