Arbeitszeugnis: Ist eine unterdurchschnittliche Bewertung durch den Arbeitgeber zulässig?
Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, da es einen Einblick in die erbrachte Arbeitsleistung gibt und oft bei zukünftigen Bewerbungen vorgelegt werden muss. Daher hat das Zeugnis eine hohe Bedeutung für die weitere berufliche Karriere. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber eine unterdurchschnittliche Bewertung im Arbeitszeugnis gibt? Muss er diese begründen oder gar beweisen?
Grundsätzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein wohlwollendes und qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Es darf keine negativen Formulierungen oder Andeutungen enthalten, die die berufliche Zukunft der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers beeinträchtigen könnten. Allerdings haben Arbeitgeber auch das Recht, eine ehrliche Bewertung abzugeben.
In der Praxis kann es vorkommen, dass Arbeitgeber eine unterdurchschnittliche Bewertung im Arbeitszeugnis abgeben wollen, weil die Arbeitsleistung tatsächlich nicht zufriedenstellend war. Hier stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, dies zu beweisen.
Laut der höchstrichterlichen Rechtsprechung besteht für Arbeitgeber grundsätzlich keine Beweislast, wenn sie eine unterdurchschnittliche Bewertung im Arbeitszeugnis geben. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, konkrete Belege oder Nachweise für die schlechte Leistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers vorzulegen.
Allerdings gibt es Ausnahmefälle, in denen der Arbeitgeber seine Bewertung belegen muss. Eine solche Ausnahme besteht beispielsweise dann, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die schlechte Bewertung bestreitet und behauptet, dass ihre oder seine Leistung doch besser war. In diesem Fall muss der Arbeitgeber konkrete Tatsachen und Beweise für seine Einschätzung vorlegen.
Des Weiteren kann es auch vorkommen, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin eine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion oder anderer Merkmale vermutet, wenn eine unterdurchschnittliche Bewertung im Zeugnis gegeben wird. In solchen Fällen liegt die Beweislast beim Arbeitgeber, der darlegen muss, dass keine Diskriminierung vorliegt und die Bewertung objektiv erfolgt ist.
Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Regelungen zum Arbeitszeugnis im deutschen Arbeitsrecht geregelt sind und im Einzelfall eine rechtliche Beratung sinnvoll sein kann.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass ein Arbeitgeber grundsätzlich keine Beweise für eine unterdurchschnittliche Bewertung im Arbeitszeugnis erbringen muss. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber in bestimmten Ausnahmefällen seine Einschätzung belegen muss, insbesondere wenn die schlechte Bewertung bestritten oder eine Diskriminierung vermutet wird. In jedem Fall ist es ratsam, sich bei Unklarheiten rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.