Sonntagsarbeit: Gesetzliche Vorgaben
Arbeiten am Sonntag – für viele Arbeitnehmer ein Graus, denn der Sonntag gilt in Deutschland als Tag der Ruhe und Besinnung. Doch manchmal kann es notwendig sein, auch an diesem Tag tätig zu sein. Aber wann ist Sonntagsarbeit überhaupt erlaubt? In diesem Artikel möchten wir einen Überblick darüber geben.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Sonntagsarbeit: die generell erlaubte und die nur in Ausnahmefällen gestattete.
Generell erlaubte Sonntagsarbeit
Für einige Branchen ist die Sonntagsarbeit generell erlaubt. So dürfen beispielsweise Ärzte und Pflegekräfte auch am Sonntag arbeiten, denn in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen wird der Betrieb rund um die Uhr aufrechterhalten. Auch im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wie bei Polizei- und Feuerwehrdiensten, ist Sonntagsarbeit erlaubt.
Des Weiteren gibt es auch Berufe, bei denen die Arbeitszeiten nicht an Werktagen durchgeführt werden können. Ein Beispiel hierfür sind Berufe in der Gastronomie, bei denen der Sonntag oft der arbeitsintensivste Tag ist. Auch im Einzelhandel gibt es Ausnahmen, die Sonntagsarbeit zulassen. Allerdings darf dies nur an vier Sonn- und Feiertagen im Jahr stattfinden.
Nur in Ausnahmefällen gestattete Sonntagsarbeit
Für alle anderen Berufe, in denen eine Arbeit am Sonntag notwendig ist, gilt die Sonntagsarbeit als Ausnahme und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Hierbei müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwingend die gesetzlichen Vorgaben im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einhalten.
Die Arbeit am Sonntag muss demnach entweder unaufschiebbar oder eine unaufschiebbare Bedeutung haben. Hierunter fallen beispielsweise Arbeiten im Rettungsdienst oder beim Katastrophenschutz. Auch für die Herstellung und Lieferung von Gütern, die nur aufgrund betrieblicher Notwendigkeit am Sonntag erfolgen können, ist die Sonntagsarbeit gestattet.
Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Sonntagsarbeit ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhepausen. Arbeitnehmer, die am Sonntag arbeiten, müssen mindestens einmal in der Woche einen vollständigen Ruhetag erhalten. Dieser Ruhetag muss innerhalb von 14 Tagen nach der Sonntagsarbeit gewährt werden.
Insgesamt gilt also: Eine Arbeit am Sonntag sollte immer die Ausnahme und nicht die Regel sein. Arbeitgeber sollten sich daher immer mit dem Arbeitnehmer über eine eventuelle Sonntagsarbeit verständigen und dabei die gesetzlichen Vorgaben beachten. Arbeitnehmer hingegen sollten sich bewusst machen, dass Sonntagsarbeit auch Vorteile mit sich bringen kann und bei entsprechender Entlohnung durchaus eine Alternative sein kann. Aber auch hier gilt: die Einhaltung der Ruhepausen und der Arbeitsschutzbestimmungen sollten immer oberste Priorität haben.